Kundenstamm – Was beeinflusst seine Kosten und welche Pflichten hat der Käufer im Polen?

Blog

Kundenstamm – Was beeinflusst seine Kosten und welche Pflichten hat der Käufer im Polen?

Kundenstamm – Was beeinflusst seine Kosten und welche Pflichten hat der Käufer im Polen?

Datenbanken werden von Unternehmern gerne genutzt, um Marketingaktivitäten zu optimieren und die Verkaufsergebnisse zu verbessern. Manchmal greifen Unternehmen auf selbst erstellte Datenbanken zurück. Da die Aufgabe, Daten zu sammeln, jedoch schwierig und zeitaufwendig sein kann, erweist sich in den meisten Fällen die Beschaffung einer Datenbank von einem externen Subjekt als die bessere Lösung. Das Gesetz sieht eine Reihe von Wegen vor, eine Datenbank zu erwerben. Eine davon ist der Kauf von einem Unternehmen, das der Administrator der gesammelten Daten ist. In diesem Artikel beantworten wir die Frage, welche Pflichten auf den an der Veräußerung einer Einzelkunden-Datenbank beteiligten Subjekten liegen, und zeigen die Faktoren auf, die ihre Kosten beeinflussen. Wir laden Sie ein, den folgenden Beitrag zu lesen und Ihr Wissen über den Umgang mit Kundendatenbanken zu erweitern!

Haben Sie andere Fragen zu Datenbanken? Interessieren Sie sich für den Kauf einer Einzelkunden-Datenbank oder einer Firmendatenbank? Kontaktieren Sie uns.

Ist der Kauf einer Datenbank mit personenbezogenen Daten legal?

Die Frage der Beschaffung von Datenbanken hängt mit der Problematik der Datenverarbeitung zusammen, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – geregelt ist. Weder EU- noch nationale Vorschriften enthalten ein Verbot des Verkaufs einer Datenbank. Dennoch muss ein Unternehmer, der eine Datenbank erwirbt, eine Reihe von rechtlichen Pflichten erfüllen.

Kundenstamm – Worauf sollte der Käufer achten?

Einige der Pflichten, die dem Unternehmer obliegen, betreffen die Überprüfung des Vertragspartners. Um die Berechtigung zur legalen Datenverarbeitung zu erlangen, sollte der Unternehmer vor dem Kauf sicherstellen, dass die Daten legal gesammelt wurden und der Veräußerer – der Datenadministrator – über die Berechtigung zur Verarbeitung verfügt. Im nächsten Schritt sollte der Käufer den Umfang der von den Kunden erteilten Zustimmungen feststellen. Manchmal werden Zustimmungen nur zugunsten des Veräußerers erteilt, und ihr Inhalt sieht keine Übertragung der Verarbeitungsberechtigung vor. In dieser Situation muss der Veräußerer vor dem Kauf die Kunden kontaktieren und deren gesonderte Zustimmung zum Verkauf und zur Nutzung der Daten einholen.

In welchen Situationen ist der Kauf einer Datenbank keine gute Lösung für den Unternehmer? Erstens, wenn der Verkäufer keine Zustimmungen zur Verarbeitung der in der Datenbank enthaltenen Daten eingeholt hat. Eine solche Kundendatenbank ist im Grunde geschäftlich nutzlos, da sie nicht für Marketingzwecke verwendet werden kann. Zweitens, in einer Situation, in der die Zustimmungen zwar eingeholt wurden, sich aber aus rechtlicher Sicht als fehlerhaft erweisen (z. B. ihr Inhalt nicht den in den Vorschriften festgelegten Anforderungen genügt). Auch in diesem Fall ist die Nutzung der Daten für Geschäftszwecke im Grunde ausgeschlossen.

Verkauf von Kundendatenbanken – Informationspflichten des Käufers

Artikel 14 der DSGVO-Verordnung legt fest, welche Informationen der Käufer einer Datenbank den Kunden übermitteln muss. Gemäß Art. 14 Abs. 1 muss der Administrator diesen Personen folgende Informationen zur Verfügung stellen, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (was beim Verkauf von Kundendatenbanken der Fall ist):

  • Seine Identität und Kontaktdaten und gegebenenfalls die Identität und Kontaktdaten seines Vertreters.
  • Gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
  • Die Zwecke der Verarbeitung, für die die personenbezogenen Daten bestimmt sind, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten.
  • Informationen über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, sofern vorhanden.

Verkauf von Kundendatenbanken – Woran ist noch zu denken?

Gemäß Art. 14 Abs. 2 muss der Administrator den Personen, deren Daten in der Datenbank enthalten sind, folgende notwendige Informationen zur Verfügung stellen, um eine faire und transparente Verarbeitung in Bezug auf diese Personen zu gewährleisten:

  • Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.
  • Wenn die Verarbeitung auf dem berechtigten Interesse des Administrators beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. f) – die berechtigten Interessen, die von ihm oder einem Dritten verfolgt werden.
  • Informationen über das Recht, vom Administrator Auskunft über die sie betreffenden Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit zu verlangen.
  • Falls die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) beruht, Informationen über das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
  • Informationen über das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
  • Die Quelle der personenbezogenen Daten und gegebenenfalls, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.
  • Informationen über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling, gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4, und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Was kostet ein Kundenstamm? Wovon hängt der Preis von Einzelkunden-Datenbanken ab?

Zum Abschluss betrachten wir die Frage der Datenbankkosten. Zu den Faktoren, die deren Höhe beeinflussen, gehören unter anderem:

  • Die Anzahl der Datensätze in der Datenbank – der Stückpreis pro Datensatz sinkt mit der Steigerung der Gesamtzahl der Datensätze.
  • Der Inhalt der Datensätze (d. h. der Umfang der bereitgestellten Daten) – um die Kosten zu begrenzen, sollte man sich entscheiden, nur die Daten zu erwerben, die zur Erreichung eines bestimmten Ziels und der gewählten Form des Kundenkontakts erforderlich sind.
  • Die Qualität und Aktualität der Datenbank.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Kauf einer Datenbank nicht immer für den Unternehmer rentabel ist. In vielen Fällen ist die Beschaffung von Daten im Rahmen einer vom Administrator erteilten Lizenz eine gute Lösung. Der Lizenznehmer wird nicht Eigentümer der Datenbank, kann diese jedoch für den im Vertrag festgelegten Zeitraum nutzen. Aufgrund des fehlenden Eigentumsübergangs ist ein Lizenzvertrag preislich attraktiver als ein Datenbankkaufvertrag.

Siehe auch