Kundendatenbanken mit personenbezogenen Daten bilden häufig die Grundlage der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Sie ermöglichen es, potenzielle Kunden zu erreichen und ihnen auf das Unternehmen zugeschnittene Angebote von Waren und Dienstleistungen zu unterbreiten. Wichtig ist dabei, dass Marketingdatenbanken an die Art der unternehmerischen Tätigkeit angepasst werden können – auf ihrer Grundlage wird die jeweilige Zielgruppe der Verbraucher festgelegt. Kundendatenbanken stellen zudem einen handelbaren Vermögenswert dar. Ein Unternehmen, das an der Nutzung solcher Daten interessiert ist, muss daher keine eigene Datenbank aufbauen, sondern kann sie erwerben oder eine Lizenz zu ihrer Nutzung erhalten.
Der Umgang mit personenbezogenen Kundendaten sowie deren Verkauf sind mit einer Reihe gesetzlicher Pflichten verbunden. Das Unternehmen muss die Einwilligung der Kunden zur Verarbeitung ihrer Daten einholen, sowie eine gesonderte Einwilligung für die Zusendung von kommerziellen Angeboten über elektronische Kommunikationsmittel (z. B. per E-Mail) oder telefonisch. Darüber hinaus löst der Verkauf solcher Daten die sogenannte sekundäre Informationspflicht aus: Ein Unternehmen, das eine Datenbank erworben hat, muss die betroffenen Personen darüber informieren, dass ihre Daten im Zuge dieses Rechtsvorgangs übernommen wurden.